Verbotsliste 2019
Nachfolgend einige der wesentlichsten Änderungen:
Im Bereich der Anabolen Wirkstoffe wurde eine Vereinheitlichung der Schreibweisen vorgenommen. Zudem wurde die Gruppe S1.1b umbenannt in "Endogenous AAS and their Metabolites and isomers when administered exogenously" um zu verdeutlichen, dass alle endogenen Anabolen Androgenen Steroide (ASS) und alle Metaboliten verboten sind, wenn diese exogen verabreicht werden. Metaboliten werden üblicherweise nur genannt, wenn dadurch nützliche Informationen für die Leser gegeben werden (z.B. Bezeichnungen, die auf Nahrungsergänzungsmitteln zu finden sind). Epiandrosteron wurde aus diesem Grund als Beispiel hinzugefügt.
Der Titel von 2.2 wurde geändert in “Peptide Hormones and their Releasing Factors”, um die Substanzen dieser Gruppe besser widerzuspiegeln. Zudem wurden einige Beispiele für HIF-Faktoren und Wachstumshormon ausschüttende Faktoren aufgenommen.
"Tretoquinol" wurde als Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten aufgenommen.
2-Androstenone und seine Analoga wurden von der Klasse S1.1b in die Klasse S4.1 verschoben.
Der Titel von S4.4 wurde auf "Agents preventing Activin receptor IIB activation" geändert und einige Beispiele genannt.
In der Gruppe P1 wurde eine inhaltliche Klarstellung bei Bunolol vorgenommen.
Quelle: NADA Austria
12.12.2018 15:18